Unsere Bitcoin-Schule und unsere Aufgabe der Wissensvermittlung wurde von der BaFin kontrolliert.
Ein Auszug aus dem Brief von der BaFin:
"Die von Ihnen beabsichtigte Tätigkeit, die Gründung einer Bitcoin-Schule wäre derzeit nach dem KWG nicht erlaubnispflichtig, soweit im Rahmen dieser Tätigkeit keine erlaubnispflichtige
Finanzdienstleistung i.S. von § 1 Abs.>1a Satz 2 KWG erfolgt."
Link's zur Bafin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.html
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VirtualCurrency/virtual_currency_node.html